Faq

ALLGEMEINER TEIL

INFORMATIONSMATERIAL

Moto Guzzi versendet keine Broschüren, Aufkleber, Kataloge oder sonstiges Informationsmaterial. Die Broschüren zu den im Handel vertriebenen Modell können von den Internet-Websites Moto Guzzi auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Modelle downgeloadet oder beim Moto Guzzi Vertragshändler angefragt werden.

TECHNISCHE ÄNDERUNGEN AM MOTOR ODER AN TEILEN DES MOTORRÄDER

Moto Guzzi liefert keine Informationen zu Entwicklungen am Motor oder sonstigen technischen Änderungen an den eigenen Motorrädern.
Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen an den durch die Zulassung vorgegebenen Eigenschaften des eigenen Fahrzeugs schwerwiegende Folgen in rechtlicher, administrativer und versicherungstechnischer Hinsicht haben können. Eine unsachgemäße Änderung des Fahrzeugs führt zum Verlust der Garantie.

BETRIEBS- UND WARTUNGSANLEITUNGEN

 Die Betriebs- und Wartungsanleitungen können beim Vertragshändler bestellt werden.

NEUE MODELLE UND VERSIONEN

Moto Guzzi gibt Informationen über die Vorstellung neuer Modelle und Versionen sowie zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen nur über offizielle Pressemitteilungen heraus.

MOTO GUZZI VERTRAGSHÄNDLER

 Im Bereich Vertragshändler ist es möglich, mit Hilfe der Suchmaschine die Liste der Vertragshändler in Deutschland anzuzeigen.

DAS PRODUKT

Kraftstoff vertraeglichkeit

Sehr geehrter Kunde,
 
aus der folgenden Tabelle koennen Sie die Kraftstoff vertraeglichkeit (E10 - Bioethanol) fuer unsere Modelle entnehmen.
 
Bei weiteren Rueckfragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
  
V7 classic: vertraeglich ab Fahrgestellnummer  : ZGULW0001BM115002
V7 Cafè: vertraeglich ab Fahrgestellnummer  : ZGULWA006BM112067
V7 Racer: vertraeglich ab Fahrgestellnummer  : ZGULWB00XBM100722
California 1100: vertraeglich nur, wenn die Fahrgestellnummer mit den folgenden Buchstaben beginnt: - ZGUKDE - ZGUKDG - ZGUKDH - ZGUKDL - ZGUKDM
Nevada 750: vertraeglich
Bellagio: vertraeglich
Breva: Vertraeglichkeit liegt vor mit Ausnahme des Modells 750
Norge (fuer alle Zylinderzahlen): vertraeglich
 
Griso 850: vertraeglich ab Fahrgestellnummer  ZGULSB0016M111528
Griso 1100: vertraeglich ab Fahrgestellnummer  ZGULS00017M1133321
Griso 1200: vertraeglich wenn Fahrgestellnummer beginnend mit: - ZGULSE - ZGULSG
1200 Sport: vertraeglich
Stelvio (Alle Versionen): vertraeglich

TECHNISCHE DATENBLÄTTER

 Die technischen Eigenschaften jedes aktuell im Handel erhältlichen Modells sind auf den Seiten der jeweiligen Modelle aufgeführt.

GARANTIEHEFT UND BETRIEBS- UND WARTUNGSANLEITUNG

Wurde das Garantieheft oder die Betriebs- und Wartungsanleitung nicht zusammen mit dem Fahrzeug geliefert, oder gingen sie nachträglich verloren, kann entsprechender Ersatz beim Vertragshändler, bei dem der Kauf getätigt wurde, angefordert werden.

PROGRAMMIERTE WARTUNG

Die Inspektionen der programmierten Wartung können bei allen Moto Guzzi Vertragshändlern oder bei einer autorisierten Werkstatt ausgeführt werden. Die Fälligkeit der Wartungsdienste ist in der Betriebs- und Wartungsanleitung angegeben. Die Kosten der verschiedenen Inspektionen ist von den Listenpreisen der Ersatzteile und vom Arbeitsstundentarif des jeweiligen Vertragshändlers abhängig.

ZULASSUNG

ZULASSUNG

Homologation Unter „Homologation“ versteht man die von einem Hersteller beantragte Zertifizierung bezüglich der Übereinstimmung eines bestimmten Fahrzeugs mit den von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Normen für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen.

AUFLAGEN FÜR SCHADSTOFFAUSSTOSS

Unter den Parametern der Zertifikation für die Zulassung (Europäische Richtlinie 92/61) zählen auch die Auflagen für den Schadstoffausstoß und die Lärmbelästigung, die allgemein mit Euro 1/Euro 2,3 usw. klassifiziert werden und für die Hersteller im Lauf der Jahre zunehmend strenger ausfallen. Da es sich hierbei um zulassungsbedingte Auflagen handelt, schließt die Europäische Richtlinie hierbei keinesfalls die Nutzung bereits zirkulierender Fahrzeuge aus.

REVISIONEN UND GESETZGEBUNG

NEUHEITEN DER GESETZGEBUNG FÜR MOTORRÄDER

NEUHEITEN DER GESETZGEBUNG FÜR MOTORRÄDER
Ab Juli 2002 ist es für Motorräder und Mopeds Vorschrift, das Abblendlicht auch am Tag einzuschalten.

Für weitere Informationen:
www.aci.it
www.infrastrutturetrasporti.it

WÄHREND DER REVISION AUSGEFÜHRTE TESTS

WÄHREND DER REVISION AUSGEFÜHRTE TESTS
1. Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Bremsanlage
2. Prüfung des Schallpegels (Messung am Auspuffsystem)
3. Fotometrische Prüfung (Beleuchtungsanlage)
4. Messung der Abgaswerte